Zweite Instanz urteilt milder in OeBS-Schmiergeldaffäre

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von Björn Schöpe

1. März 2018 – Im Oktober 2014 war das Urteil der ersten Instanz im Schmiergeldskandal der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruckerei (OeBS) ergangen. Neun ehemalige Bevollmächtigte der OeBS, der Oesterreichischen Nationalbank und der Münze Österreich waren angeklagt gewesen, den Zentralbanken in Syrien und Aserbaidschan jahrelang Bestechungsgelder gezahlt zu haben, um Aufträge für die OeBS zu sichern.
Da mehrere der Angeklagten Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten, ordnete der Oberste Gerichtshof eine Neuverhandlung in zweiter Instanz an. Am 19. Februar 2018 sprach Richter Christian Noe am Wiener Straflandesgericht die Urteile, die teils deutlich milder ausfielen.

Angeklagt waren unter anderen der Ex-OeBS-Aufsichtsratschef und Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek, die ehemaligen Geschäftsführer der Österreichischen Banknotendruckerei Michael Wolf und Johannes Miller sowie der ehemalige Geschäftsführer der Münze Österreich Kurt Meyer.
Nur Wolfgang Duchatczek war freigesprochen worden. Diese Entscheidung bestätigte auch die zweite Instanz.
Johannes Miller und Michael Wolf sowie eine Vertriebschefin hatten Bewährungsstrafen erhalten, weitere Angeklagte waren ebenfalls zu höheren Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Das Wiener Straflandesgericht urteilte in allen Fällen milder. Alle Angeklagten seien tatsachengeständig und hätten sich nichts weiter zuschulden kommen lassen. Auch die lange Verhandlungsdauer wurde beim Strafmaß berücksichtigt. Für Michael Wolf und Johannes Miller bedeutet dies: je 18 Monate Haft statt ursprünglich 24 Monate. Die 30 Monate Haftzeit, zu denen Kurt Meyer, der frühere Geschäftsführer der Münze Österreich, verurteilt worden war, reduzierte die zweite Instanz auf 21 Monate. Zwei Vertriebsmitarbeiter wurden nun zu je 18 bzw. 21 Monaten verurteilt. Alle fünf Freiheitsstrafen wurden mit Bewährung von drei Jahren ausgesprochen.

Die beiden Anwälte, über die die Schmiergeldzahlungen gelaufen waren, hatte die erste Instanz besonders hart beurteilt. Anders als die anderen Angeklagten hätten sie nicht im Interesse der Firmen gehandelt, sondern einzig aus Gewinnstreben. Ihre Verfahren wurden ausgeschieden und sollen ab Mai neu verhandelt werden.

Unseren Artikel zum ersten Urteil und den vorangegangenen Prozess lesen Sie hier.

Oe24 berichtete über das neue Urteil.