Kleine Anfrage der FDP als Hintergrund für die plötzliche Rückgabe der Bronzeschalen?

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19. August 2010 – „Vor dem Hintergrund, dass die Eigentumsverhältnisse an den antiken Gegenständen bis heute zivilrechtlich nicht geklärt sind, es Hinweise gibt, dass die Republik Türkei die Rückgabe dieser Gegenstände begehrt und dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt nach hiesiger Kenntnis noch nicht rechtskräftig beendet ist, sieht die Landesregierung auf Seiten des RGZM und seiner Mitarbeiter kein Verhalten, das einer disziplinarischen Ahndung bedürfe.“

So antwortete das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur von Rheinland-Pfalz auf die „Kleine Anfrage“ der Abgeordneten Werner Kuhn und Dr. Peter Schmitz (FDP), die unter Punkt 6 und Punkt 7 nachhakten: „Sind bislang seitens der Rechtsaufsichtsbehörde disziplinarische Schritte gegen das RGZM oder einzelne Personen darin eingeleitet worden? Wenn nein, warum ist dies unterblieben?“

Die beiden Abgeordneten hatten den Fall um die fünf Bronzegefäße aufgegriffen, über den die MünzenWoche bereits ausführlich berichtete. Sie fragten nach der Bewertung der Vorgänge durch die Landesregierung. Vor allem wollte man wissen, „welche Schritte seitens der Landesregierung bislang unternommen“ wurden, „um das RGZM zu einer Herausgabe der Kunstgegenstände an den Eigentümer zu bewegen.“

Die Antwort darauf lautete: „Die Landesregierung war an dem Verwaltungsstreit in Hessen nicht beteiligt. Sie hat daher bis zu dem eingangs erwähnten Schreiben keine Schritte unternommen.“

Ob sie sich danach mit dem RGZM in Verbindung gesetzt hat? Immerhin hat der Eigentümer nun endlich seine Schalen zurück. Dr. Michael Müller-Karpe hat seinen Tresor freiwillig geöffnet. Vielleicht hat er nun doch verstanden, daß Deutschland kein rechtsfreier Raum ist.

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