Bewegung in Sachen effektiver Kulturgüterschutz

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von Ursula Kampmann

1. März 2012 – Am 19. Januar 2012 publizierte das offizielle Organ den Gesetzesentwurf des türkischen Rats für den Schutz von Kultur- und Naturschätzen, dass Artefakte, die sinnlos in den musealen Archiven liegen, von einer neu einzurichtenden Kommission beurteilt werden sollen, um nach der Einschätzung verkauft werden zu können.

Dies ist ein neuer und völlig bahnbrechender Vorschlag, der Bewegung in die Diskussion eines effektiven Kulturgüterschutzes bringt. Statt alles zu lagern und für die Bewahrung aller Kulturgüter nicht genug Mittel zur Verfügung zu haben, soll der Verkauf unwichtiger Objekte das Geld erbringen, um wirklich wichtige Artefakten den ihnen zustehenden Schutz und die notwendige konservatorische Pflege angedeihen zu lassen.

Der Vorschlag schreibt vor, dass alle Gegenstände, die in ein Museum verbracht wurden, innerhalb eines Jahres – falls kein anderer Rechtsanspruch dem entgegensteht – in dem Museum auch benutzt werden müssen. Andernfalls könne sie der Staat an Sammler verkaufen, nachdem eine Kommission von Experten ihren Evaluationsprozess durchgeführt hat. Natürlich haben Archäologen und ihnen verbundene Gruppen ihre Frustration über diese Entscheidung zum Ausdruck gebracht. Man könne kulturell und historisch bedeutsame Objekte nicht verkaufen, weil sie schlichtweg keinen Preis hätten.

Man kann das Entsetzen mancher Archäologen verstehen, von denen sich einige gelegentlich Jahrzehnte Zeit lassen, um wichtige Objekte zu publizieren oder gar der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieses Gesetz würde sie nicht zur zum zeitnahen Publizieren verurteilen, sondern außerdem verpflichten, zwischen wichtigen und unwichtigen Objekten zu unterscheiden, und diese Entscheidungen scheint vielen unmöglich.

Tatsache ist, dass zum ersten Mal eine staatliche Organisation eine wirklich innovative Lösung für die Problemstellung sucht, dass weltweit kein einziger Staat über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um all die vielen Kulturgüter, die laufend in seinen Besitz kommen, angemessen aufzubewahren und zu präsentieren.

Das neue Gesetz ist sicher nicht vollkommen. Sicherheiten müssen eingebaut werden, dass die damit gewonnenen Mittel auch für die Bewahrung anderer Kulturgüter genutzt werden und nicht im politischen Tagesgeschäft verpuffen. Außerdem mag es sinnvoll sein, die Auswahl der zum Verkauf stehenden Objekte den Museen selbst zu überlassen – und ihnen auch einen Anteil am Gewinn zu gewähren, was die Zusammenarbeit sicher verbessern sollte.
Wie auch immer, letztendlich ist dies ein Schritt zur Anerkennung der Realität, pragmatisch und ohne Vorurteile.

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Für den, der es lesen kann (wir können’s hier vor Ort nicht): Die Website der Official Gazette.