Gründung der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel

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14. Februar 2019 – Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel hat nach einer konstituierenden Sitzung im Januar 2019 ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird künftig die gemeinsamen berufsständischen und kulturpolitischen Anliegen ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung in Deutschland sowie in der Europäischen Union wahrnehmen und mit einer Stimme vertreten. Die Initiative ist aus dem Aktionsbündnis Kulturgutschutz hervorgegangen und wurde im Herbst 2018 formell gegründet.

Folgende Verbände gehören der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel an: 

Das neue Bündnis der Galerien, der Kunst- und Münzenhändler, der Antiquariate und Auktionatoren stellt mit rund 1.000 professionellen Mitgliedsunternehmen den Kern des deutschen Kulturgütermarktes dar. Noch nie zuvor wurden die Akteure des deutschen Kulturgütermarktes von einem so großen Bündnis vertreten. Hinzu kommen Zehntausende Künstler und Sammler, mit denen die Kunstmarktakteure einen regen Austausch pflegen und deren Interessen sie ebenfalls berücksichtigen.

Auf der Agenda stehen beispielsweise das deutsche Kulturgutschutzgesetz und einschlägige Richtlinien der EU, die den Kulturgutmarkt zunehmend belasten. Vor allem aus der neuen EU-Einfuhrverordnung – deren Umsetzung bevorsteht – drohen weitere Einschränkungen und bürokratische Hürden für den Kulturgüterhandel, der nicht zuletzt durch die Abschaffung der ermäßigen Mehrwertsteuer im Jahr 2014 beschädigt wurde.

Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel will zudem die kulturelle Bedeutung der Arbeit ihrer Mitglieder, die weit über rein kommerzielle Interessen hinausgeht, hervorheben. Denn der Kunsthandel ist eine treibende Kraft für den Kulturstandort Deutschland. Seine Akteure zeichnen sich mit ihren Unternehmen durch öffentliche Zugänglichkeit, Präsenz auf internationalen Messen, Herausgabe von Publikationen aller Art, Kooperationen mit kulturgutbewahrenden Einrichtungen, Vermittlung von Leihgaben, Betreuung von Nachlässen, Beratung von Sammlern, Durchführung von Ausstellungen, die Entdeckung und Förderung von Künstlern, durch Fachwissen und Expertise sowie durch sorgfältigsten Umgang mit Kunstobjekten aus. 

Um dies auch in Zukunft fortsetzen zu können, bedarf es einer Finanz-, Wirtschafts- und Rechtspolitik, die sich den Besonderheiten des Kunstmarktes nicht verschließt. Der Gesetzgeber hat dem hiesigen Kulturgütermarkt in den vergangenen Jahrzehnten im internationalen Vergleich eine ganze Palette an Abgabelasten und Restriktionen auferlegt. Daraus folgte eine Stagnation, ein zunehmender Schwund inhabergeführter Unternehmen im deutschen Kunstmarkt. Insbesondere die Kulturpolitik des Bundes ist aufgefordert, wieder zu Anerkennung und Einbeziehung des Kulturgütermarktes zurückzufinden sowie Interesse an dessen Wohlergehen aufzubringen. 

Als kulturpolitische Sprecherin und juristische Beraterin der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel wurde Frau Dr. Christina Berking berufen. Als Partnerin der Hamburger Kanzlei Buse Heberer Fromm ist sie insbesondere auf Kunst-, Urheber- und Medienrecht spezialisiert und mit dem Kunstmarkt bestens vertraut. Sie ist überdies ehrenamtlich im Vorstand des Kunstsammler e.V. tätig. 

Weitere Informationen werden zukünftig auf der Webseite der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel zu finden sein.