Schnellverurteilung eines japanischen Kunsthändlers

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von Kate Fitz Gibbon
aus dem Englischen übersetzt von Björn Schöpe

7. April 2016 – Einer der erschreckendsten Vorfälle während der Beschlagnahmungen auf der New Yorker Asia Week war die Blitzverurteilung des japanischen Kunsthändlers Tatsuzo Kaku. Eine Woche nach seiner Verhaftung wurde das Urteil nach einer Verständigung mit der New Yorker Staatsanwaltschaft gesprochen.

In nur 8 Tagen wurde der Fall gegen Herrn Kaku, 71, durch die Gerichtsinstanz gepeitscht. Am 14. März wurde er in New York angeklagt wegen illegalen Besitzes von gestohlener Kunst. Er bekannte sich schuldig und wurde am 22. März zu einer Freiheitsstrafe, die durch die Untersuchungshaft abgegolten war, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von $5000 verurteilt. Die Skulptur (auf über eine Million Dollar geschätzt) wird nach Pakistan zurückgeführt. Medienberichten zufolge äußerte Staatsanwalt Matthew Bogdanos dem Gericht gegenüber, dass Herr Kaku den Strafverfolgungsbehörden bei einer größeren Untersuchung behilflich gewesen sei; daher forderte der Staatsanwalt eine mildere Strafe. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass Herr Kaku mit Subhash Kapoor in Verbindung stand.

Das fragliche Kunstwerk war ein „Buddhapada“-Stein aus dem zweiten Jahrhundert, der die Fußabdrücke des Buddha zeigt. (Diese symbolische Wiedergabe der Anwesenheit Buddhas anstelle einer figürlichen Darstellung als Mensch ist charakteristisch für die frühe buddhistische Kunst.)
Medien berichten, dass E-Mails, die Herr Kaku schrieb, darauf hindeuten, dass er dieses Kunstwerk für „gestohlen“ hielt, obgleich es keinen Hinweis darauf gab, dass die Skulptur aus einem inventarisierten Bestand stammte, sondern vielmehr irgendwo in Pakistan ausgegraben worden war. Diese E-Mails wurden dem Staatsanwalt offenbar von einem Informanten aus dem Kunsthandel zugespielt.
Herr Kaku äußerte vor Gericht durch einen Übersetzer: „Ich hoffte zwar auf einen finanziellen Gewinn durch den erwarteten Verkauf des Buddhapada. Doch trieb mich ebenso der lebenslange Wunsch an, solche Werke für die Nachwelt zu bewahren. Wenn Stücke wie dieses in Pakistan bleiben, so meine Überzeugung, gehen sie im besten Fall durch Vernachlässigung kaputt, im schlimmsten Fall werden sie zerstört.“

Ein Umstand macht diesen Fall besonders interessant, nämlich die unterschiedliche Gesetzesanwendung in den USA und Japan. Die vielfachen früheren Verkäufe und Weiterverkäufe von diesem Kunstwerk in Japan durch Herrn Kaku haben anscheinend nicht gegen Japans Gesetz zur Kontrolle der illegalen Ausfuhr und Einfuhr von Kulturgütern verstoßen.

Herr Kaku verstieß nicht gegen das japanische Gesetz, als er die Skulptur zum ersten Mal in Japan verkaufte, noch als er sie erneut ankaufte und einem Londoner Sammler verkaufte, noch als er sie von einem Sammler in Kommission nahm, um sie zur Asia Week in New York mitzunehmen.
Das japanische Kulturgutgesetz (das erst 2002 in Kraft trat und nicht rückwirkend gilt) stellt fest, dass Ansprüche auf Rückerstattung von Kulturgütern – sogar wenn diese einer Institution gestohlen wurden – spätestens zwei Jahre nach Import des Objektes gestellt werden müssen und spätestens zehn Jahre nach dem Diebstahl.

Auch eine Strafverfolgung durch die US-Behörden wäre wohl schwierig geworden. Die E-Mails von Herrn Kaku belegen, dass er die Statue 1982 direkt von Schmugglern ankaufte und dass er davon überzeugt war, sie stamme aus dem Swat-Tal in Pakistan. Den Ermittlern zufolge habe Herr Kaku eingeräumt zu wissen, dass Ankauf und Ausfuhr solcher Objekte aus Pakistan zu dem Zeitpunkt illegal gewesen sei.

Tatsächlich war der Export nach Pakistans Altertümerverordnung von 1975 illegal. Allerdings pflegen US-Behörden normalerweise nicht, ausländische Ausfuhrbestimmungen durchzusetzen. Die Verordnung, die der Bundesregierung von Pakistan Eigentumsrecht verleiht (§13A), wurde jedoch erst 1992 hinzugefügt. Und nur auf diese Verordnung könnte sich die juristische Begründung in den USA stützen, dass jeder Gegenstand, der in der Erde gefunden wird, der Regierung von Pakistan zusteht und die Statue daher „gestohlen“ war. Demnach kann Herrn Kaku nur vorgeworfen werden, gegen ein Exportgesetz verstoßen zu haben, nicht aber gegen ein Freizügigkeitsgesetz. Üblicherweise wäre ein Verstoß gegen damalige Exportrichtlinien Pakistans kein Strafverfolgungsgrund in den USA.

Auch hätte eine Anklage nach dem Cultural Property Implementation Act von 1983 keinen Erfolg versprochen: Die Skulptur war über 30 Jahre außerhalb ihres Herkunftslandes und Pakistan hat darüber hinaus niemals ein Abkommen über dieses Gesetz angestrebt.

PS: Mitte der 1970er Jahre hatte man einen großen Teil der Kunstwerke von Gandhara in Pakistans heruntergekommenen Museen bereits durch Kopien ersetzt, die Originale hatte man in den Westen verkauft. Die frühen 1980er dagegen waren die Hochzeit der japanischen Käufer in Pakistan und mehrere exzellente Sammlungen von Gandhara-Kunst in Japan wurden damals zusammengetragen. Japanische Käufer hielt man für so begierig auf Kunstwerke, dass Touristengruppen, die sich anschickten, die zahlreichen alten buddhistischen Orte im Swat-Tal zu besuchen, ohne Unterlass von Leuten belästigt, ja verfolgt wurden, die ihnen buddhistische Kunstobjekte anboten.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf Englisch veröffentlicht vom Committee for Cultural Policy am 30. März 2016.