Auch bei Grading-Firmen gibt es Qualitätsunterschiede – ein aktueller Fall

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23. September 2010 – Vor kurzem wurde mir eine Sammlung von insgesamt 45 USA Morgan Dollar übergeben, die alle von hierzulande relativ unbekannten, in einschlägigen US-amerikanischen Foren eher umstrittenen Gradingsfirmen geprüft und eingekapselt waren.
Bei der Veräußerung des Lots traten Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der Qualitätseinstufungen (Grading) auf. Bereits nach einer kurzen Überprüfung meinerseits wurde deutlich, dass hier unseriös gearbeitet worden war. Viele der mit MS 66 (feiner Stempelglanz) angegebenen Qualitäten lagen tatsächlich im Bereich von vz / st oder niedriger. Die Einstufungen lagen in allen Fällen daneben. Fast alle Münzen waren mit MS 66 ausgezeichnet und entsprachen nach meiner Beurteilung in der Regel MS 60-62 und schlechter.
Die folgenden drei Bilder zeigen die Manipulationen sehr deutlich. 

Dies fällt besonders ins Gewicht, da bei US-Münzen die Preise zwischen den verschiedenen Erhaltungen exorbitant variieren. Die 45 Münzen hätten zusammen einen Sammlerwert (eine korrekte Qualitätsangabe vorausgesetzt) von USD 825.745, also fast einer Million Dollar, gehabt. Ich schätze den realen Preis des Lots anhand des Blue Book von R. S. Yeoman auf ca. 3–4.000 Euro. Den Vogel abgeschossen hatte einen Dollar 1886 mit Münzzeichen „O“ , der mit MS 65 ausgezeichnet war und dementsprechend nach dem Blue Book USD 225.000 wert gewesen wäre. Seine tatsächliche Erhaltung von MS 60 legte seinen Wert auf USD 325 fest.
Dieser Fall zeigt, daß man sich bei Münzen nur dann auf das Urteil eines anderen verlassen soll, wenn man weiß, über welche Erfahrungen der andere verfügt oder wenn man in der Lage ist, das Urteil kompetent zu überprüfen. Münzen müssen dem Sammler gefallen, nicht dem Prüfer. Tatsächliche Objektivität kann es nicht geben, da bei der Beurteilung – welcher Münzen auch immer – Emotionen eine Rolle spielen. Ich persönlich möchte noch anfügen, daß bei Unsicherheiten ein vereidigter Sachverständiger als Ratgeber sinnvoller ist, da hier der Sammler im deutschen Gesetz verankerte Rechte hat und der Sachverständige für sein Urteil haftet.
Die Münzen wurden nach der Untersuchung aus den Kapseln entfernt, damit mit diesen Kapseln kein Sammler mehr betrogen werden kann. Drei Kapseln wurden bei mir archiviert.

Guy Franquinet

Wenn Sie selbst die Erhaltung Ihrer Münze bestimmen wollen, dann benutzen Sie doch folgende Artikel mit Erhaltungsbeispielen:

Erhaltungsbestimmungen leicht gemacht

Erhaltungen made in USA