Änderung des Denkmalschutzgesetzes wird auch in Niedersachsen beabsichtigt

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24. Februar 2011 – Auch in Niedersachsen will man das Denkmalschutzgesetz ändern. Eine Anpassung an ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes vom 16. Januar 1992 (sic!) wird zum Anlaß genommen, in Niedersachsen ein großes Schatzregal einzuführen. Allerdings ist eine Entschädigung des Finders vorgesehen, deren Höhe das Landesamt für Denkmalpflege festlegen soll.
Eine Anhörung ist für den 7. März 2011 um 10.15 angesetzt – die Sprecher wurden bereits bestimmt. Kein einziger Vertreter aus dem Handel oder der Sammlerschaft wurde eingeladen, während für die Denkmalpflege sechs Vertreter sprechen, für die Archäologie zwei! Andere Standpunkte könnten höchstens durch die Organisationen des Bauwesens und der Grundeigentümer – Architektenkammer Niedersachsen, Landesverband Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine e.V., Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer – in die Diskussion eingebracht werden. Damit dürfte das Ergebnis der Anhörung feststehen, ehe sie stattgefunden hat. Es ist schade, daß sich das Monopol staatlicher Stellen auf Konservierung und Interpretation der Vergangenheit mittlerweile widerspruchslos durchgesetzt hat.
Nichtsdestotrotz steht es jedem Betroffenen, jedem Verband natürlich trotzdem frei, bis zum 7. März 2011 eine schriftliche Stellungnahme als Petition einzureichen. Sie wird an alle Mitglieder des Ausschusses verteilt.
Und natürlich kann man als Zuhörer an der Anhörung teilnehmen (wobei von jeder Äußerung des Applauses oder des Mißfallens abzusehen ist).

Wenn Sie sich die Gesetzesentwürfe der beiden Fraktionen ansehen möchten, klicken Sie hier. Die beiden Gesetzesentwürfe können sie unter 16-3208 (Drucksachen 3001 bis 3500) und 16-1333 (Drucksachen 1001 bis 1500) herunterladen.